2.5.06

Artikel 8, Grundgesetz

Könnte es sein, dass sich ein mächtiger Verwaltungsapparat entfaltet, gegen Bürger, die rechtsradikalen Umzügen in München die rote Karte zeigen?


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Gegen Bürger, die den Aufrufen des Oberbürgermeisters Ude, des Verwaltungsbeamten Beyerle, der Vorsitzenden der jüdischen Kultusgemeinde Frau Knobloch folgen, und Ihre Abscheu gegen die Weltanschauung der Neo-Ewiggestrigen, auf der Beutejagd nach erneuter Bedeutung kundtun, zeigen, d e m o n s t r i e r e n
( M o n s t r a n z hat dieselbe semantische Wurzel)? Sie werden jedenfalls in München mit Anklagen der Staatsanwaltschaft I des Amtsgerichts überzogen.
Jener Staatsanwaltschaft, die bei Wieses geplantem Anschlag mit Kumpanen nicht den Sachverhalt der kriminellen Vereinigung sah, und der deshalb vom Bund schlicht die Verhandlungssache entzogen wurde.

Artikel 8 der Verfassung sieht eine kritische Beteiligung an Veranstaltungen vor. Diese erlaubt Bürgerinnen und Bürgern, bei Kundgebungen von Organisationen, deren Verlautbarungen zur Zeit der Veranstaltung und in deren Nähe zu widersprechen.

Während der Aufstand der Anständigen in München als Kronzeuge der guten Gesinnung von Bürgern und Bürgermeistern dient - und damit werbewirksam dem Tourismus-PR und olympischen Ambitionen dient - werden die Anständigen selbst wieder und wieder einer zermürbenden Prozedere in Prozessen unterworfen. Wie heute. Kein Ude saß da im Gerichtsaal, um Zeuge zu sein für jene, deren Engagement, Würde und Anstand leuchtet.

Die verteidigenden Anwälte, Angelika Lex und Hartmut Waechtler die dies nun schon einige Male mitgemacht haben, sprechen inzwischen von Heuchelei während ihres Plädoyers. Man merkt, dass trotz aller Professionalität und jahrelang erprobter Contenance, eine Empörung zum Vorschein kommt, die gerade in ihrer gezügelten Form Bände spricht.


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Siehe auch BND

Bundesverfassungsgericht

Gisela Strauss